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DGUV-V3 - verständlich erklärt

Welcher Gedanke steckt eigentlich hinter der DGUV-V3?

Gemeint ist mit dieser Frage nicht der gesetzliche Hintergrund - es soll viel mehr erläutert werden, mit welchem Hintergedanken der Gesetzgeber diese Regeln erlassen hat: Ein Grund mehr, sie umzusetzen. Oder besser gesagt: drei Gründe!

Schutz vor elektrischem Schlag

Für den menschlichen Körper kann es bei Kontakt mit elektrischem Strom sehr schnell gefährlich werden. Das Problem hierbei ist die so genannte "Loslasschwelle": Durchfließt elektrischer Strom einen Muskel, so zieht der sich zusammen. Geschieht das in der Hand, kann es passieren, dass ein Gegenstand umgriffen wird und nicht mehr los gelassen werden kann.

Ist die Spannung entsprechend hoch, kann es direkt zum Aussetzen und Verkrampfen des Herzmuskels führen. Der unmittelbare Tod kann die Folge sein.

Um dem vorzubeugen gibt es im Wesentlichen drei Schutzeinrichtungen: Die galvanische Trennung, den Schutzleiter und die Isolierung. Um die Funktion dieser Schutzeinrichtungen zu gewährleisten, muss regelmäßig kontrolliert werden, ob sie noch ausreichend Schutz bietet - denn Schutzleiter sowie Isolierung unterliegen der Alterung.

Brandschutz

Alterungsbedingt oder durch Fehlbedienung kann die Isolation eines Gerätes so in Mittleidenschaft gezogen werden, dass der Widerstand zwischen zwei Leitern sich stark verringert, oder es sogar zu einem direkten Kontakt zueinander kommt. Dann kann Strom zwischen diesen beiden Leitern fließen, die Stelle erwärmen - eventuell fliegen Funken - und die betreffende Stelle erhitzt sich stark. Das kann in einem Brand enden.

Zu beachten ist, dass sich dieser Effekt nicht auf Geräte und Maschinen begrenzt. Genauso kann das bei der Elektroinstallation in der Wand vorkommen. Die regelmäßige Kontrolle auf Isolationsveränderungen ist hier noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Diskussion.

Vorbeugende Wartung

Präventive Maintenance bzw. vorbeugende Wartung bedeutet im Kontext der DGUV-V3 Prüfung, dass Geräte, die sich im täglichen Gebrauch befinden, regelmäßig geprüft werden - mit dem Hintergedanken, sich anbahnende Defekte zu erkennen bevor das Gerät endgültig den Betrieb einstellt. Tatsächlich kann der Techniker aus den Messwerten erkennen, ob ein Gerät demnächst instandgesetzt werden muss, wenn beispielsweise die gemessenen Werte sich dem zulässigen Grenzwert nähern. Der Unternehmer hat damit die Möglichkeit, das betroffene Gerät zu erneuern bevor es ausfällt.

Was muss eigentlich geprüft werden?

Nach der DGUV-V3 müssen alle Verbraucher und Zuleitungen des 230V/400V Netzes am Arbeitsplatz in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Alle Verbraucher bedeutet, dass wirklich alle elektrischen Geräte einer Prüfung unterzogen werden müssen – egal, ob es sich hierbei um private Geräte wie Handyladegeräte, Kaffeemaschinen, Lampen oder geschäftliche Geräte wie Drucker oder Monitore handelt.

Für private Haushalte sind diese Messungen nach DGUV-V3 nicht vorgesehen. Grauzonen stellen allerdings Home Offices oder allgemein Räume in Privatwohnungen dar, von denen aus gearbeitet wird - beispielsweise die Geschäftsräume von Einzelunternehmern.

Die DGUV-V3 unterscheidet zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten. Aber was genau ist was? Hierzu nennt die Norm die Grenze von 23kg, welche ortsfeste von ortsveränderlichen Geräten trennt. Ein Monitor ist also ortsveränderlich, eine Waschmaschine nicht. Beide müssen geprüft werden, aber nach verschiedenen Normen.

Wann muss geprüft werden?

Hierzu sagt die DGUV-V3, dass geprüft werden muss:

  1. Bei der ersten Inbetriebnahme
  2. Nach erfolgter Änderung oder Reparatur
  3. In regelmäßigen Abständen.

Aber wie müssen die Prüfintervalle für Wiederholungsprüfungen bemessen werden? Das richtet sich nach der Umgebung, in der das zu prüfende Gerät verwendet wird: 

 

minimale Prüffrist maximale Prüffrist
Baustelle 3 Monate 1 Jahr
Werkstatt, Fertigungsstätte, o.Ä. 6 Monate 1 Jahr
Büro oder ähnlich 6 Monate 2 Jahre

 

Um eine Prüffrist zu verlängern bedarf es das Führen einer Fehlerstatistik. Denn nur, wenn eine Fehlerquote von weniger als 2% erreicht wird, darf die Prüffrist verlängert werden, was positiv für den Unternehmer wäre – er würde Geld sparen, denn es müsste seltener geprüft werden.

Die Entscheidung, wie oft geprüft wird, trifft allein der Unternehmer, denn alleine er haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen – Wer nicht selbst prüft, muss die Durchführung überwachen. Ein Zuwiderhandeln ist nach §9 DGUV-V3 als Ordnungswidrigkeit strafbar.

Warum wird bei DGUV-V3 Prüfungen etikettiert?

Nach Abschluss der Messungen wird das geprüfte Gerät üblicherweise entsprechend gekennzeichnet. An sich ist nur vorgeschrieben, dass die Geräte geprüft sein müssen. Um aber nachvollziehen zu können, dass das Gerät geprüft und auch in Ordnung ist, müssen im Prüfzertifikat die gemessenen Werte vermerkt sein. Dazu muss nachvollziehbar sein, welches Zertifikat zu welchem Gerät gehört. Es ist durchaus legitim, auf dem Zertifikat den Typ und die Seriennummer des Prüflings zu vermerken und dadurch die Assoziation herzustellen. Üblich ist das allerdings nicht.

Wird ein einheitlicher Prüfaufkleber mit eigener Prüfnummer verwendet, muss bei einer Kontrolle oder der Wiederholungsprüfung nur nach diesem Aufkleber Ausschau gehalten werden. Des Weiteren schließt man die Problematik aus, dass verschiedene Hersteller durchaus dieselben Seriennummernkreise verwenden können. Was noch für den eigenen Aufkleber spricht, ist das einheitliche Vorhandensein des eigenen Barcodes. Man kann also bei Verwendung eines eigenen Prüfaufklebers mit Barcode davon ausgehen, dass der Barcode vorhanden und lesbar ist, und muss keine Seriennummern abtippen, was ebenfalls fehlerträchtig sein kann.

Sonst ist noch erwähnenswert, dass auch Kabel geprüft werden müssen. Dementsprechend muss auch hier eine Kennzeichnung angebracht werden.

Entgegen landläufiger Meinung ist es übrigens nicht vorgeschrieben, auf dem Prüfling zu vermerken, wann die nächste Prüfung durchzuführen ist. Diese Information muss aber zwingend auf dem Zertifikat stehen.

Wer darf eigentlich prüfen?

Zum Prüfen von ortsfesten wie ortsveränderlichen Prüflingen kommt nur eine "Befähigte Person" in Frage. Das ist jemand mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung im Elektrobereich. Das muss nicht unbedingt jemand mit einer Ausbildung im Handwerk sein, es kann auch jemand mit einer industriellen Ausbildung sein.

Auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf bei einer Prüfung unterstützen, wenn:

- sein Messgerät im Klartext ausgibt, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht (die reinen Messergebnisse reichen nicht)

- wenn eine "befähigte Person" die Arbeit der EuP überwacht und anleitet.

- wenn die EuP eine "zeitnahe praktische Tätigkeit" nachweisen kann. Hier allerdings reicht das zeitnahe Absolvieren des Kurses zum Erlangen des EuP Status.

Weitere Informationen über die Qualifikation von Prüfern finden Sie in der TRBS 1203

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